Hintergrundwissen: Kunstrasen und Mikroplastik

Sachstand August 2020: Die european chemical agency (ECHA) initiiert derzeit ein Verbot der Freisetzung von Mikroplastik in Europa. Das Ziel ist gut, denn Plastik zersetzt sich in der Natur extrem langsam und gelangt unweigerlich in Nahrungsketten und damit auch in unsere Nahrung.

Was hat dies mit Kunstrasen zu tun?
Noch in 2017 hatte die ECHA bezüglich der Granulate „höchstens sehr geringen Anlass für Bedenken“. Erst mit dem Fokus „Mikroplastik“ erschließt sich für die ECHA Handlungsbedarf. Moderne Kunstrasensysteme haben einen mehrschichtigen Aufbau. Der bei Fußballern beliebte „Kunstrasen 3. Generation“ besteht in der obersten Schicht aus einem Granulat.

Folgende Stoffe kommen als Granulat zum Einsatz:

  • SBR-Granulat: recycelter Kunststoff, oft aus Altreifen hergestellt, ist aktuell nicht mehr förderfähig.
  • RPU-Granulat: ummanteltes und oft gefärbtes SBR-Granulat, ist aktuell nicht mehr förderfähig.
  • EPDM-Granulat: Kunststoff mit 50-60% Kreideanteil als Füllstoff, ein häufig eingesetztes Granulat
  • TPE: hochwertiges Kunststoffgranulat
  • PE: hochwertiges Kunststoffgranulat
  • Kork: Granulat aus der Rinde der Korkeiche
Kunstrasen mit RPU-Granulat

Bis auf das Korkgranulat, entsprechen diese Materialien der Definition von Mikroplastik. Die Freisetzung von Mikroplastik soll ausgeschlossen werden.

Wie groß ist das Problem?

Als Datengrundlage der Initiative wurde die Fraunhofer Studie „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“ benannt. Als Grundlage für die Bemessung der Kunststoffemissionen verweist Fraunhofer auf eine norwegische Studie. Norwegische Kunstrasenplätze werden jedoch anders gebaut als Sportanlagen nach DIN (= nahezu alle deutschen Kunstrasenplätze). Während in Deutschland eine dauerhafte gebundene elastische Schicht eingebaut wird, stellen „die Skandinavier“ die Elastizität durch eine starke Granulatschicht her. Für die Studie wurden 15kg je m² benannt. In Deutschland werden zwischen 3,5kg und maximal 5kg /m² eingebaut. Dies reduziert die aktuelle Problematik in einer Größenordnung von 60-80 Prozent. Auch mit reduzierten Zahlen verbleibt ein Problem, es ist allerdings deutlich geringer als dargestellt.

Ließe sich die Freisetzung auch ohne Verbot reduzieren?

Ja, und zwar erheblich. Ein gutes Kunststoffgranulat verzahnt sich so, dass die Stollen der Fußballer „grip“ bekommen, oberflächlich aber auch eine Rollschicht besteht, die verletzungsmindernd bei Rutsch-Stürzen wirkt. Es ist daher immer von losem Granulat auszugehen. Beim Spiel und bei der Pflege der Sportanlagen kommt es regelmäßig zu Bewegung und insbesondere am Spielfeldrand zum Austrag. Weiterhin gelangt das Granulat in Kleidung und Schuhe und wird so von Spielern vom Platz getragen. Ausgetragenes Granulat gelangt zu einem gewissen Anteil in das Entwässerungssystem und kann über dieses in die Umwelt gelangen. Die folgenden Maßnahmen wären geeignet, diese Stoffausträge zu reduzieren:

  • geschlossenes Bandensystem auf Trainingsplätzen,
  • großflächige Abtrittkästen im Bereich der Zugänge,
  • Neigung angrenzender Flächen zur Kunstrasenfläche,
  • Absetzkästen und Filtersysteme in der Oberflächenentwässerung,
  • Beachtung der Problematik in der Bauphase,
  • Aufklärung der Sportler im Umgang mit dem Granulat,
  • Sportkleidung aus Baumwolle zur Reduzierung der statischen Aufladung.

In der Summe würden diese Maßnahmen den Austrag in die Umwelt so weit minimieren, dass im Vergleich zu anderen Emittenten (z.B. Reifenabrieb, Pelletverluste, Textilabrieb) Kunstrasenplätze unbedeutend wären.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass diese Aussagen nach bestem fachlichen Gewissen getroffen sind, es zu diesem Thema aber leider keine belastbaren Studien gibt.

Welche Folgen hätte ein Verbot von Kunststoffgranulaten für den Fußball?

Bei Fortsetzung der Gesetzesinitiative würden Neubauten mit Kunststoffgranulaten unzulässig. Kunstrasenplätze mit Granulat wären ausschließlich mit Kork zu realisieren. Die Korkproduktion ist natürlich limitiert. Da dieses Gesetz EU-weit Geltung hätte, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Korkpreise sich so entwickeln, dass dieses Granulat wirtschaftlich nicht mehr tragbar sein wird. Es verbleibt der sandverfüllte Kunstrasenplatz. Dieser ist sportfachlich akzeptabel, auch wenn im Spielkomfort Abstriche zu machen sind. Die 3 Vorteile des Kunstrasens: Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit bei widriger Witterung und hohe Belastbarkeit bleiben bestehen.

Wie wird das Verbot formuliert sein, wird es Übergangsfristen geben, dürfen bestehende Plätze weiter genutzt werden?

Gegenwärtig (Zeitpunkt August 2020) ist die öffentliche Kommentierung abgeschlossen, in der jeder EU-Bürger und jede Institution Stellung nehmen konnte. Gemäß Website der ECHA wird an der Auswertung der Kommentare gearbeitet, der Gesetzestext wird schlussendlich formuliert und in das weitere Verfahren gegeben. Dieses soll so ablaufen, dass das Verbot planmäßig in 2020 ausgesprochen wird. Spekulativ zu erwarten ist das Verbot von Neuanlagen, sowie das Verbot des Nachfüllens bestehender Anlagen im Rahmen der Pflege. Die Fortnutzung bestehender Plätze wird höchstwahrscheinlich möglich sein. Granulatverfüllte Plätze, die grundsaniert werden müssen (Austausch von Kunstrasen und Infill), können nicht erneut mit Kunststoffgranulat verfüllt werden. Der demokratische Beschluss steht noch aus.

Infill für Kunstrasen: Sand mit guter Körnung und Formfaktor

Zusammenfassung:

Kunstrasen an sich ist nicht in Frage gestellt. Die Verfüllung mit Kunststoffgranulat wird voraussichtlich ab Dezember 2019 nicht mehr zulässig sein. Sandverfüllte Kunstrasenplätze bieten zwar weniger Spielkomfort, werden aber weiterhin als zuverlässige und hoch belastbare Sportflächen baubar sein.

mit Sand verfüllter Kunstrasen

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