Standsicherheit / Bruchsicherheit
Besitzer von Bäumen haften für Gefahren, die von diesen ausgehen. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Bei Autos ist diese durch die Kontrolle beim TÜV vorgeschrieben. Bei Bäumen besteht für Privatpersonen zwar keine Pflicht einer regelmäßigen Kontrolle, sinnvoll ist diese jedoch sicherlich. Astabwürfe oder der Sturz eines Baumes können erheblichen Sach- und Personenschaden anrichten. Dabei ist die sogenannte fachliche Inaugenscheinnahme schon ausreichend, um im Falle eines Falles den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen zu können. Wer auf diese Kontrolle verzichtet, muss im Schadensfall nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat – oftmals ein schwieriges Unterfangen.
Bei der Häufigkeit der Baumkontrolle wird zwischen Bäumen jungen, mittleren und fortgeschrittenen Alters unterschieden. Der Baum wird dabei vom Wurzelraum bis zur Krone auf mögliche Schadbilder untersucht. Und von diesen Schadbildern gibt es sehr viele, einige sehen dramatisch aus, können aber ungefährlich sein, andere sind eher unscheinbar, weisen aber auf eine drohende Katastrophe hin. Pilze, Morschungen, Risse, Höhlungen und Baumkrankheiten müssen dabei genauso erkannt werden wie Parasiten, Ernährungs- und Pflegefehler. Daher ist für die Beurteilung der Standsicherheit eines Baumes ein geübter Blick und Sachverstand erforderlich.
Nur wenn äußere Symptome darauf hindeuten, dass im Inneren des Baumes Probleme bestehen, sei es zulässig, diesen mit Bohrungen auf den Grund zu gehen. Letztlich, so Hoppe, gäbe es jedoch auch eine geringe Anzahl an Fällen, in denen ein Baumunglück nicht vorhersehbar war. Hier spielen besonders die sogenannten Grünbrüche eine Rolle, die vorwiegend in der Mittagshitze vorkommen, wenn der Saftstrom abreißt und der Baum nicht mehr in der Lage sei, die hölzerne Statik durch den Aufbau von Zelldruck zu unterstützen.
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